Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1°.- UMFANG DES VERTRAGES
Dieser Vertrag regelt die Beauftragung der im Abschnitt „TECHNISCHES DATENBLATT DES KUNDEN“ beschriebenen Dienstleistungen von
die Pflege des Tieres, die im Abschnitt „TECHNISCHES DATENBLATT DES TIERES“ beschrieben ist, das vom
DKANES-ZENTRUM

INTEGRALER ECKZAHN.

2°.- ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN.
Der KUNDE übergibt in diesem Akt das im technischen Datenblatt beschriebene TIER für seinen Aufenthalt und seine Pflege an das CENTRO CANINO INTEGRAL, das die Verantwortung für das Tier hinsichtlich seiner Unterbringung, Verwahrung und Pflege übernimmt und sich verpflichtet, die Einrichtungen unter angemessenen hygienischen und sanitären Bedingungen zu erhalten. THE INTEGRAL CANINE CENTRE behält sich das Recht vor, die Aufnahme von TIEREN in seine Einrichtungen zu verweigern, je nach den hygienischen und sanitären Bedingungen des Tieres, seinem Gesundheitszustand, den aktuellen Gesundheitsdaten, dem Fehlen eines Mikrochips oder anderen Umständen, die eine Aufnahme des Tieres nicht ratsam erscheinen lassen.
Der KUNDE muss das TIER ordnungsgemäß mit dem entsprechenden Mikrochip gekennzeichnet, geimpft und innerlich und äußerlich entwurmt abliefern und bei der Übergabe des Tieres die entsprechende Gesundheitskarte vorlegen.
Wir akzeptieren keine aggressiven Hunde (sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber anderen Hunden).

3°.- MODALITÄTEN DES DIENSTES
Der Belegungsmodus kann täglich oder monatlich sein. Die Belegungsregelung umfasst Vollverpflegung, Reinigung der Hütte und
Futtermittel ANIMAL, das ein hochwertiges Mischfuttermittel sein soll.

4°.- PREIS UND REVISIONEN DES VERTRAGSPREISES
Der Preis für die Unterbringung und Pflege ist gemäß der im Zwinger ausgehängten Preisliste zu entrichten,
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind und die jährlich aktualisiert werden. Bei der Tagesbelegungsregelung ist der Gesamtbetrag der Leistungen bei Vertragsunterzeichnung in bar zu zahlen.
Bei der monatlichen Belegungsregelung ist die monatliche Gebühr im Voraus zu zahlen. Alle Tarife, die in der vorliegenden
die sich in Zukunft ändern können.
Die Abgabe oder Abholung des Tieres erfolgt innerhalb des von der integrierten Hundestation festgelegten Zeitplans. Für die Abholung oder Abgabe des Tieres außerhalb der Öffnungszeiten wird ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt, der sich nach dem von der Einrichtung festgelegten Betrag richtet.
integraler Eckzahn.

5°.- DAUER
Die Laufzeit des Vertrages wird von den Parteien bei der Unterzeichnung vereinbart. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums muss der KUNDE mit seiner Arbeit fortfahren.
Rücktritt oder innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Vertrags ausdrücklich den Wunsch nach einer Vertragsverlängerung äußern und dabei die
die Dauer der Verlängerung.
Erklärt der KUNDE nicht innerhalb von drei Tagen nach Vertragsende ausdrücklich, dass er den Vertrag verlängern möchte, ist der
CENTRO CANINO INTEGRAL schickt dem KUNDEN ein aktuelles Datum an die Adresse für Benachrichtigungen und informiert ihn über die
Beendigung des Vertrags, Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung, Aufforderung zur Zahlung der entsprechenden Beträge und Wegnahme des Tieres.
Nach einer Frist von zehn Tagen ab der Benachrichtigung des KUNDEN, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 16 des Gesetzes
6/1993 vom Oktober über den Tierschutz, dass der KUNDE unter der Bedingung der AUSSETZUNG DES TIERES über 7
Der KUNDE hat die Möglichkeit, das Tier innerhalb von drei Arbeitstagen abzuholen, wobei er zuvor die Kosten für den Aufenthalt des Tieres im INTEGRAL CANINE CENTRE, wo es abgeholt wurde, bezahlt und den KUNDEN darauf hinweist, dass der KUNDE, wenn er das Tier nicht innerhalb dieser Frist abgeholt hat, das Tier entsorgen wird, indem er es den städtischen Diensten übergibt, wobei der KUNDE die mit dieser Übergabe verbundenen Kosten übernimmt und dem INTEGRAL CANINE CENTRE die geschuldeten Beträge bezahlt.

6°.- KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Das CENTRO CANINO INTEGRAL kann diesen Vertrag jederzeit und einseitig kündigen, wenn der KUNDE die Vertragsbedingungen nicht einhält.
Zahlung in den vereinbarten Fristen, was zur Aussetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, unbeschadet des Rechts auf
unterstützt CEN CANINO INTEGRAL bei der gerichtlichen Geltendmachung der geschuldeten Beträge.

7°.- ERKRANKUNG DES TIERES
Im Falle einer Erkrankung des TIERES teilt das INTEGRAL CANINE CENTRE dies dem KUNDEN oder dem BEAUFTRAGTEN mit, der über die
ist es ratsam, einen Tierarzt aufzusuchen. Ist dies nicht der Fall, wird die in den technischen Unterlagen genannte Person kontaktiert.

Sollte dies nicht möglich sein, genehmigt der KUNDE jeden tierärztlichen Eingriff, der in Notfällen notwendig ist, um das Leben des TIERES zu schützen, auf Kosten des KUNDEN. Im Falle des plötzlichen Todes des TIERES während der Laufzeit des Vertrages im CENTRO CANINO INTEGRAL wird die Todesursache auf Kosten des KUNDEN an das Veterinärzentrum geschickt, um die durch die Todesursache bedingte Nekropsie durchzuführen.

8° – TIERE IN BEHANDLUNG UND/ODER KRANKHEIT.
Wir nehmen keine Tiere mit ansteckenden Krankheiten an. Tiere, die sich in Behandlung befinden, und/oder kranke Tiere werden nicht angenommen; wir empfehlen dringend, dass diese Tiere in einem Tierarzt oder Krankenhaus bleiben.
Wenn der Aufenthalt des Tieres in der Residenz akzeptiert wird, gilt dies, solange das Tier die Behandlung ohne Probleme annimmt und immer in der Verantwortung des Besitzers liegt, wobei das Centro Canino Dkanes von der Verantwortung für eventuelle Ereignisse (Verschlimmerung der Krankheit, Tod, etc…) befreit ist. Falls tierärztliche Leistungen erforderlich sind, genehmigt der KUNDE diese Leistungen auf seine Kosten.
Wenn eine solche Behandlung außerhalb der Öffnungszeiten des Zentrums durchgeführt werden soll, wird sie als zusätzliche Dienstleistung in Rechnung gestellt, wobei der Betrag
der vom CENTRO CANINO INTEGRAL DKANES eingerichtet wurde, ist derjenige, der über den Aufenthalt des Tieres im Zentrum entscheiden kann.

9°. – AUSSCHLUSS DER VERANTWORTUNG
DKANES CENTRO CANINO INTEGRAL ist von der Verantwortung befreit:

  • Für Verletzungen und Krankheiten, die das Tier erleidet und die nicht direkt auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
  • Für alle Selbstverletzungen, die das Tier während der Vertragsdauer verursacht.
  • Auf den von den KUNDEN in den Schuppen deponierten Gegenständen (Decken, Matten, Spielzeug usw.).
  • Wenn Tiere, insbesondere Welpen, die ihr Impfprotokoll nicht abgeschlossen haben oder nicht ordnungsgemäß geimpft sind, nicht gesund sind oder sich nicht in einem guten Gesundheitszustand befinden
    immunisiert sind, ziehen sich für die Dauer ihres Aufenthalts im INTEGRAL CANINE CENTRE infektiös-ansteckende Krankheiten zu (Coronavirus, Parvovirus, infektiöse Tracheobronchitis, Leptospirose usw…).

10°.- DATENSCHUTZ

DKANES CENTRO CANINO INTEGRAL unterliegt dem Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Datenschutz.

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